Ein Teil dieser Schwierigkeiten rührt daher, daß mit Rücksicht auf die geringe wirtschaftliche Bedeutung des Eigentums an Grund und Boden in der ehemaligen DDR Rechtsnachfolgen von Todes wegen oftmals über Jahrzehnte hinweg ungeklärt blieben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)