Rechtsnachteile

  1. Dieses Ergebnis würde im Widerspruch zu dem auch im Fristenrecht geltenden Grundsatz stehen, daß derjenige, der sich unter zumutbaren Umständen nicht über seine Rechte informiert, Rechtsnachteile in Kauf nehmen muß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)