Rechtsordnung

  1. Der Unterricht besteht aus einem Deutsch-Kurs und einem Orientierungslehrgang über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte; insgesamt sind 630 Stunden Unterricht vorgesehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.11.2004)
  2. Der Rechtsordnung der DDR waren Grundrechte als verfassungsverbürgte subjektive Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat fremd, so daß die vom VG unter Hinweis auf den Wortlaut gezogene Parallele zu Art. 14 GG fehl geht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Hauptaktionär Dermot Desmond beruft sich auf die Rechtsordnung der Uefa, die jedem die freie Wahl des Geschäftsstandorts garantiert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.08.2003)
  4. Geht es gegen rechts, ist offenbar jeder Verstoß gegen die Rechtsordnung legitimiert." ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  5. Begründen Sie unter Berücksichtigung grundlegender Rechtsfunktionen, warum in unserer Rechtsordnung für den Eigentumserwerb bei Immobilien besondere Regelungen gelten! ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2002)
  6. Was bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise zum Schutz von Staat und Verfassung nötig sei: Nämlich die zeitlich begrenzte Aufhebung der Rechtsordnung werde nun an gewissen Orten auf Dauer gestellt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.06.2004)
  7. Als entscheidenden Grund für die Beendigung des Verfahrens gab der Anti-Doping-Beauftragte des DSV, Ulrich Höcke, bekannt, er habe die Unterlagen erst nach Ablauf der in der Rechtsordnung festgeschriebenen Dreimonats-Frist bekommen. ( Quelle: FAZ 1994)
  8. Im Fall von Herrn Dogan besteht nach unserer Rechtsordnung bis auf weiteres Unschuldsvermutung da, wie ebenfalls berichtet, das erstinstanzliche Urteil noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Wer Gewalt einschränken, bändigen will, muß die vielen Menschen ermutigen, die sich gerne auf etwas anderes verlassen möchten als auf eigene Waffen, nämlich auf eine Rechtsordnung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  10. Oder steht dies alles gar nicht zur Debatte, weil es einfach nur um Selbstverteidigung geht, also um etwas, das jede Rechtsordnung erlaubt? ( Quelle: Die Zeit (41/2002))