Rechtsordnung

  1. Doch sie verkannten den klugen Schluss: Bouyeri mag sich außerhalb der holländischen Gesellschaft sehen, er mag ihre Rechtsordnung nicht anerkennen, das Gericht aber schließt ihn aus dieser Gemeinschaft nicht aus. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.07.2005)
  2. Noch einmal appellierte er an die Bundesumweltministerin Angela Merkel, 'die Kriterien für die Schlackeverwertung in einer bundesweiten Rechtsordnung ausdrücklich festzulegen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Muslime haben sich an die Rechtsordnung zu halten, wenn andererseits sichergestellt ist, dass Muslime nach ihren Glaubensvorschriften leben können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.07.2002)
  4. Die Gläubigen in Hessen seien "verpflichtet, das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Vefassung des Landes und seine Rechtsordnung zu achten". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.06.2005)
  5. Im Mittelpunkt der alle zwei Jahre stattfindenden Tagung stehen die 'schlechte Behandlung der Mütter' in der Rechtsordnung, Probleme in 'Berufsrecht und Berufspolitik' sowie das 'Unternehmen Rechtsanwalt'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. In unserer Rechtsordnung und Kultur haben viele die Einstellung: Ich habe das verdient, das ist mein Geld. ( Quelle: Welt 1996)
  7. In Kraft trat das BGB erst am 1. Januar 1900, weil es notwendig war, der Praxis Zeit zur Einarbeitung in das umfangreiche Gesetzeswerk zu geben, das als Kernstück der Rechtsordnung den Bürger von der Wiege bis zur Bahre begleitet. ( Quelle: Welt 1996)
  8. Wünschenswert wäre in derartig krassen Fällen eine Rechtsordnung, die es dem DFB-Chefankläger Horst Hilpert erlaubt, zur Wiederherstellung der strapazierten Glaubwürdigkeit der Bundesliga in Aktion zu treten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Ein Standesbeamter hatte dieses Ansinnen zunächst zurückgewiesen, da Eheschließende nach der Rechtsordnung verschiedenen Geschlechts sein müßten. ( Quelle: TAZ 1993)
  10. Und bei dieser Auslegung kommt er zum Schluß, daß der Theologe mit seinem "tatbestandsmäßig ausgewiesenen Verhalten gegen die Rechtsordnung insgesamt verstoßen" habe und deshalb verurteilt werden müsse. ( Quelle: TAZ 1987)