Rechtspr

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  1. Das deckt sich in etwa mit der Rechtspr. des BGH bis zum Inkrafttreten des AGBG; jenes Gericht ließ erst in einer der letzten Entscheidungen vor diesem Zeitpunkt Zweifel an der Wirksamkeit von AGB- Vertragsstrafklauseln erkennen (BGHZ 60, 377, 384). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Sie ist nach der Rechtspr. des BAG ohnehin notwendig für die Berechnung der zulässigen Bindungsdauer bei größeren Gratifikationsbeträgen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. In dieser Entscheidung hat sich der 1. Senat des BVerfG im Anschluß an die Rechtspr. des BGH mit der Frage des Zwecks des Statusverfahrens ausführl. befaßt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Für den ersten Fragenkreis folgt die Entscheidung ganz der bisherigen Rechtspr. zur Wartezeitberechnung bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Freilich ist dies insoweit folgerichtig, als die Rechtspr. die soziale Rechtfertigung lohnmindernder Änderungskündigung aus dringenden betriebl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Gerade die Objektstellung des Arbeitnehmers und dessen Behinderung in der Entfaltung seiner Persönlichkeit stellen sich aber nach der Rechtspr. des BVerfG als Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht dar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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