Erwägungen des BAG, das im Hinblick auf Arbeitskämpfe in dem Gesichtspunkt einer allseitigen Solidarität der Arbeitnehmerschaft ein in bestimmten Grenzen zu verwertendes Rechtsprinzip sieht, können nicht auf Beamte übertragen werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nun darf das Prinzip Menschenwürde seit der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als allgemein, als interkulturell anerkanntes Rechtsprinzip gelten.
( Quelle: Die Zeit (06/2001))