Bis zuletzt, als eine schwere Krankheit ihn übermannte, arbeitete er an einer "Geschichte der Römischen Rechtsquellen", in scheinbar unerschöpflicher Energie.
( Quelle: FAZ 1994)
Zahlreiche historische Rechtsquellen sprechen vom "unehrlichen" Handwerk des Müllers. Die Reichspolizeiordnung von 1577 stempelte den gesamten Berufsstand der Müller als unehrenhaft ab (178).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)