Rechtsschutzan

  1. Darin hatte das Oberste Gericht hervorgehoben, die besonderen Umstände der Volkszählung, die auf vollständige Angaben zu einem Stichtag angewiesen sei, rechtfertigten es, den Rechtsschutzan spruch des einzelnen Bürgers zurückzustellen. ( Quelle: TAZ 1987)