Rechtsschutzantrag

  1. Der Eil-Beschluß des Gerichts, mit dem formal der vorläufige Rechtsschutzantrag abgewiesen wurde, ist nicht mehr anfechtbar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der 3. Senat des Oberverwaltungsgericht wies den vorläufigen Rechtsschutzantrag Berlins allerdings ab. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)