Der Eil-Beschluß des Gerichts, mit dem formal der vorläufige Rechtsschutzantrag abgewiesen wurde, ist nicht mehr anfechtbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgericht wies den vorläufigen Rechtsschutzantrag Berlins allerdings ab.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)