Kombiniert werden kann der Ratenkredit mit einer branchenüblichen Rechtsschutzversicherung, die wiederum eine kostenfreie Arbeitslosigkeitsversicherung beinhaltet.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.02.2004)
Wo heutzutage schon fast jeder eine Rechtsschutzversicherung hat!
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)