Rechtssphäre

  1. Angesichts der unmittelbaren Rechtswirkungen, die die EG- Verordnungen in den Mitgliedstaaten entfalten, bedürfen diese nicht notwendigerweise eines administrativen Vollzugsaktes, um die Rechtssphäre des Gemeinschaftsbürgers umzugestalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wenn die Gerichtskasse die Aufrechnung von Verfahrenskosten gegen den Taschengeldanspruch erkläre, liege darin ein hoheitlicher Eingriff in die Rechtssphäre eines Bürgers. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)