Rechtsstaats

  1. Aber am Ende des Tages müssen die Grundsätze des Rechtsstaats - innerstaatlich und völkerrechtlich - überall gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Am Anfang jeder Entwicklung einer rechtlichen Zivilisation steht - noch weit vor der vollen Entfaltung des Rechtsstaats - der eherne Satz: Keine Strafe ohne ein vorher feststehendes Gesetz - nulla poena sine lege. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Die staatlichen Reaktionen auf diesen Terror haben aber unsere Sinne auch für eine weniger offensichtliche - dafür hausgemachte - Gefahr geschärft: für die Verletzlichkeit des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats in Zeiten der Krise. ( Quelle: Tagesschau Online vom 11.12.2004)
  4. Zwar hat die Türkei den Großteil der von der EU gesetzten Bedingungen zumindest formal erfüllt: Die geforderte Reform des Rechtsstaats ist einleitet; das Parlament in Ankara hat die entsprechenden Gesetzespakete beschlossen. ( Quelle: Die Welt vom 27.06.2005)
  5. Statt des als "abstrakt" verteufelten Rechtsstaats bekamen die Deutschen den Schein national-kollektivistischer Gerechtigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.11.2005)
  6. Bei der Spendenaffäre der CDU hat Thierse keine Gelegenheit ausgelassen, Politiker und Partei an den Pranger zu stellen und sich selbst als Jäger im Auftrag des Rechtsstaats zu präsentieren. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Der spektakuläre Strafprozeß gegen die beiden früheren Präsidenten ist ein Reifezeugnis der Demokratie in Südkorea, wenngleich der Aufbau eines demokratisch verfaßten Rechtsstaats noch einiges zu wünschen übrig läßt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Unabhängig von ihren Äußerungen, meint Hilsberg, sei es für ihn grundsätzlich untragbar, daß eine ehemalige Staatsrechtlerin, die vor der Wende den Prinzipien des Rechtsstaats widersprach, diese nun verteidigen solle. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Voraussetzung des Rechtsstaats ist die Idee des seiner selbst mächtigen Subjekts. ( Quelle: Die Welt Online vom 21.04.2004)
  10. Die Kraft eines Rechtsstaats zeige sich auch darin, "dass er den Umgang mit seinen Gegnern den allgemein geltenden rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft". ( Quelle: Die Welt 2001)