Ziel müsse es sein, dass der Gesetzgeber Grundregelungen trifft und die Verwaltung auf dieser Grundlage und auf Basis des Rechtsstaatsprinzips entscheidet, so Heesen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.06.2005)
Der Seiters-Entwurf stößt damit schnell an die Grenzen des änderungsfesten Rechtsstaatsprinzips."
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)