Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Spaltung ist mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 10. Juni 1996 wirksam.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der erfolgten Eintragung im Handelsregister des neuen Rechtsträgers.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Verschmelzung wird durch die gleichzeitige Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Verschmelzung ist mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 7. Oktober 1996 wirksam.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)