Man kann daher nicht zuletzt im Interesse der Rechtsuchenden nur hoffen, daß das Urteil zur Verfahrensvereinheitlichung bei den Instanzgerichten beizutragen vermag und nicht etwa die an sich zum Erliegen gekommene Diskussion neu belebt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Laut Urteil muss in der Regel jedoch allen Rechtsuchenden auf Grund der starken Belastung der Arbeitsgerichte die mehrmonatige Wartezeit bis zu einem Termin zugemutet werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.10.2002)