Rechtswidrig ist hingegen das sonstige Abspeichern von copyright-geschützten Dokumenten und ihre Verbreitung an Dritte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Rechtswidrig und verwerflich ja, aber nicht auf niedrigster Stufe.
( Quelle: Die Zeit (07/2004))
Rechtswidrig ist das Vorgehen allerdings nicht.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)