Referatseinteilung

  1. Vielmehr handelt es sich nach seiner eigenen Darstellung um die Referatseinteilung des Anwaltsbüros. Diese gehört aber nicht auf das Praxisschild, weil sie den Eindruck der - irreführenden - Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten erwecken kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)