So gebe es seit Jahresbeginn variable Schicht- und Wochenarbeitszeiten unter Einbeziehung des Sonnabends als Regelarbeitstag sowie einen ganzjährigen Arbeitszeitausgleich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Kern des Streites ist die Forderung der Arbeitgeber, einen Lohn- und Gehaltstarifvertrag nur abschließen zu wollen, wenn gleichzeitig der Sonnabend als Regelarbeitstag festgelegt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Den Samstag als Regelarbeitstag werde es mit der IG Metall nicht geben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Gleichwohl wollten die Arbeitgeber zur Erhöhung der Produktivität im neuen Manteltarifvertrag für die Branche festschreiben, dass der wöchentliche Arbeitszeitkorridor auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht und der Samstag zum Regelarbeitstag wird.
( Quelle: Tagesschau Online vom 07.07.2004)
Den Sonnabend als Regelarbeitstag wird es mit dem DGB nicht geben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Arbeitnehmerseite wiederum bewertet es als Erfolg, daß die Einbeziehung des Samstags als Regelarbeitstag verhindert wurde.
( Quelle: Welt 1995)