Regelbauwerke

  1. Zudem müssen fünf so genannte Regelbauwerke, mit deren Hilfe die Gewässer gesteuert werden, sowie 250 Meter Rohrleitung neu verlegt werden - alles Vorhaben, die von der Unteren Wasserbehörde genehmigt wurden. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 09.07.2004)