Regelbewertung

  1. Das LAG hat die Berufung der Bekl. mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Bekl. verurteilt wird, den Kl. mit einer Beamtentätigkeit der Regelbewertung A z beim Fernmeldeamt 3 M zu beschäftigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)