Regelsatz

  1. Wer in der öffentlichen Verwaltung eine Übernachtung ohne Quittung abrechnen möchte, erhält üblicherweise nur den Regelsatz von 39 Mark. Klarheit vermissen die Rechnungsprüfer auch bei der Abrechnung von Dienstfahrten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Der Regelsatz soll im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro monatlich betragen. ( Quelle: Die Welt Online vom 12.08.2003)
  3. Es sei unerlässlich, den Regelsatz um 19 Prozent zu erhöhen, sagte Schneider - von derzeit 345 Euro im Westen auf 412 Euro im Monat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.06.2005)
  4. Die Rede ist, den Regelsatz von jetzt 16 auf 18 Prozent zu erhöhen. ( Quelle: Die Welt vom 23.06.2005)
  5. Sie sind bereits im Regelsatz mit eingerechnet. ( Quelle: ZDF Heute vom 19.07.2004)
  6. Der Regelsatz für Kinder bis sechs Jahre liegt gegenwärtig im Osten bei 264 Mark, für Sieben- bis Zwölfjährige bei 317 Mark, im Westen bei 291 beziehungsweise 353 Mark. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Außerdem sollen einmalige Leistungen wie Kleidungsbeihilfen in einen pauschalierten Zuschlag zum Regelsatz umgewandelt werden. ( Quelle: TAZ 1994)
  8. Der Regelsatz für allein Stehende beträgt im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro. ( Quelle: ZDF Heute vom 29.12.2004)
  9. Der Münchner Regelsatz übertreffe die Sätze der angrenzenden Landkreise zwischen 22 und 31 Euro und soll deshalb zum 1. Juli nur um 3,13 auf 314 Euro angehoben werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.06.2002)
  10. Grundsätzlich seien die angeführten Materialien und Bücher zwar aus dem Regelsatz zu bezahlen, heißt es in den Beschlüssen. ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 22.09.2005)