Das steht ihm frei. Der Sozialhilfeempfänger übernimmt zwar mit der Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses eine rechtliche Verpflichtung, die Regelunterhaltsansprüche, die auf das Land übergegangen sind, im Annexverfahren titulieren zu lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)