In Sachsen können Schwule und Lesben ihre Lebenspartnerschaft auf den drei Regierungspräsidien in Leipzig, Chemnitz und Dresden eintragen lassen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Damit sei aber keine Entscheidung zu Gunsten ein Landesverwaltungsamt oder der mehr regionalen Regierungspräsidien gefallen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 21.12.2005)
Dabei stehe für die SPD fest, daß es keinen Bestandsschutz gebe für Landkreise und Regierungspräsidien.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Unter anderem hätten die Regierungspräsidien dem Land vorgeschlagen, die Vorschriften für Arbeitsschutzkontrollen zu lockern und Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen nur noch vor den Gerichten zuzulassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.12.2004)