Regierungsvertrags

  1. Die Kurzfassung des Regierungsvertrags, Abteilung Wirtschafts- und Finanzpolitik, strotzt von Allgemeinplätzen, die Langfassung spart die Lösung wichtiger Probleme aus und setzt zum Teil die falschen Schwerpunkte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)