Mk./Da. Bonn/Berlin - Die Wettbewerber der Deutschen Telekom haben die Entscheidung des Regulierers, die Gebühren für die Mitnahme der Rufnummer bei einem Wechsel abzulehnen, als einen Sieg "im Sinne der Verbraucher" begrüßt.
( Quelle: Welt 1998)
Soll ein aus dem Ausland herrührender Sachverhalt durch eine Behörde oder ein Gericht entschieden werden, muss bisher immer ein direkter, wenn auch minimaler Zusammenhang zum Staat des Regulierers evident sein.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.06.2003)
Es sei zwar die legitime Aufgabe des Regulierers, Markteintrittsbarrieren zu beseitigen und für funktionierenden Wettbewerb zu sorgen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.11.2001)