Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

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  1. Diese Zustimmungsbefugnis der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post greift dann, wenn Land oder Kommune wirtschaftlich an einem Telekommunikationsunternehmen beteiligt sind. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.07.2003)
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