Die Rehabilitierten sollen eine Entschädigung von 7500 Mark erhalten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Jetzt müssen die Rehabilitierten oder ihre Nachkommen jedoch erleben, daß sie zwar Rehabilitierungsbescheide der Generalstaatsanwaltschaft in Moskau erhalten, aber die deutschen Vermögensämter und Gerichte ihnen dennoch die Wiedergutmachung verweigern.
( Quelle: Welt 1996)
Ob die dann Rehabilitierten ihre einmal bezahlte Geldstrafe wieder zurückbezahlt bekommen, sei äußerst unwahrscheinlich.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)