Am Jahrestag der Erhebung gegen das SED-Regime hat der Bundestag einstimmig eine Ergänzung des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes für Opfer der DDR-Justiz beschlossen.
( Quelle: Die Welt vom 18.06.2005)
Der Entwurf eines Rehabilitierungsgesetzes solle möglichst bald dem Ministerrat vorgelegt werden.
( Quelle: TAZ 1990)
Ziel ist eine Änderung des Rehabilitierungsgesetzes, so der Justizstaatssekretär von Sachsen-Anhalt, Paul Uwe Söker.
( Quelle: Die Welt vom 10.03.2005)
Durch Art. 6 Nr. 1 des 2. SED-UnBerG ist der Anwendungsbereich des Strafrechtichen Rehabilitierungsgesetzes erneut erweitert worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wann liegt eine schwere und unzumutbare gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vor?
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)