Rehabilitierungsgesetzes

  1. Am Jahrestag der Erhebung gegen das SED-Regime hat der Bundestag einstimmig eine Ergänzung des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes für Opfer der DDR-Justiz beschlossen. ( Quelle: Die Welt vom 18.06.2005)
  2. Der Entwurf eines Rehabilitierungsgesetzes solle möglichst bald dem Ministerrat vorgelegt werden. ( Quelle: TAZ 1990)
  3. Ziel ist eine Änderung des Rehabilitierungsgesetzes, so der Justizstaatssekretär von Sachsen-Anhalt, Paul Uwe Söker. ( Quelle: Die Welt vom 10.03.2005)
  4. Durch Art. 6 Nr. 1 des 2. SED-UnBerG ist der Anwendungsbereich des Strafrechtichen Rehabilitierungsgesetzes erneut erweitert worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Wann liegt eine schwere und unzumutbare gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vor? ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)