Reichling

  1. Klasse Prof. Therese Reichling (Harfe) - Werke von Parry, Glinka, Peschetti, Schmitt u. a, 19.30. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Auch die Generalstaatsanwälte in Koblenz und Zweibrücken, die obersten Strafverfolger von Rheinland-Pfalz, Norbert Weise und Ursula Reichling, erklärten: "Der Zusatz ist strafrechtlich ohne Bedeutung." ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)