Reichsbahndirektion

  1. Nachdem die Reichsbahndirektion die Zahlung der Löhne zu 60 Prozent in Westmark vorzunehmen versprach, genehmigten die Westmächte, die restlichen 40 Prozent im Verhältnis 1:1 in Westmark umzutauschen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 20.03.2004)