Reichsgerichtsgebäude

  1. Die Sachsen mussten sich schließlich mit dem früher in Berlin ansässigen 5. Strafsenat des BGH sowie dem Bundesverwaltungsgericht begnügen, das in diesem Jahr von der Spree in das Reichsgerichtsgebäude umzieht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.04.2002)