Reichsgesetzblatt

  1. Das Gesetz stand zum ersten Mal am 7. Juni 1909 im Reichsgesetzblatt und atmet noch den Geist der wilhelminischen Ära, in der sich das Deutsche Reich nach und nach von der Politik des Wirtschaftsliberalismus verabschiedete. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.01.2002)
  2. In Paragraph fünf der Ausführungsverordnung des 1935 verabschiedeten Gesetzes heißt es: "Juden wird die Erlaubnis (zur Rechtsberatung) nicht erteilt" (Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Teil 1, S. 1478 ff). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)