Das Reichsheimstättengesetz von 1920 ermöglichte Familien mit geringem Einkommen zwar, ein Häuschen zu bauen, verlangte aber gleichzeitig, dass sich die Hauseigentümer zu einer Interessengemeinschaft gegenüber dem Bauherrn zusammenschließen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.07.2002)