Auch das Reichsjustizministerium, die Staatsanwaltschaft beim Volksgerichtshof und sogar die NSDAP-Parteikanzlei in München schalteten sich in den "Fall Havemann" ein.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Am 23./24. April 1941 lud deshalb das Reichsjustizministerium alle 34 Oberlandesgerichtspräsidenten und alle 34 Generalstaatsanwälte zu einer Tagung nach Berlin.
( Quelle: TAZ 1996)
Weniger ehrenhaft wirkten Reichswehrministerium und Reichsjustizministerium auf die Abfolge der Prozesse ein.
( Quelle: Die Zeit 1996)