Das zur Zeit geltende Kassenrecht entspricht der Reichsversicherungsordnung (1912).
( Quelle: TAZ 1997)
Hiermit sollen die Regelungen der seit 1911 bestehenden Reichsversicherungsordnung abgelöst, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung neu geordnet und als Siebtes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert werden.
( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)