Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, daß bei allen Angeklagten eine Reifeverzögerung vorgelegen habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
"Es ist systemfremd, wenn 18-Jährige in einen Krieg geschickt werden können, ihnen im Strafrecht jedoch Reifeverzögerung unterstellt wird", sagte Rautenberg in Potsdam.
( Quelle: DIE WELT 2000)