Reinhard Debernitz

  1. Die Versicherung hätte den vorhandenen Hinweisen auf eine psychisch-neurologische Auffälligkeit nachgehen müssen, hatte die 'gebotenen Rückfragen' aber unterlassen, teilte Rechtsanwalt Reinhard Debernitz am Dienstag mit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)