Die Wettbewerbshüter hatten die Streichung der Provision auch mit der Begründung erlaubt, der Preiszuschlag der Lufthansa im Eigenvertrieb von 30 und 45 Euro gebe den Reisebüro-Partnern genug Spielraum für ein eigenes Service-Entgelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.05.2005)