Anzahlung Veranstalter haben das Recht, von ihren Kunden zu verlangen, dass sie - erhalten sie im Gegenzug die schriftliche Reisebestätigung und den Sicherungsschein - eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent überweisen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.06.2005)
Etwas anderes gilt aber dann, wenn ausdrücklich eine bestimmte Linie in der Reisebestätigung und auf dem Flugschein zugesichert war (hier: Condor, geflogen wurde mit Pegasus).
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.07.2004)
Steht das Angebot in keinem Katalog, dann Zusagen in die Reisebestätigung schreiben lassen.
( Quelle: BILD 1999)
Die Reisebestätigung des Veranstalters stellt dann vielmehr ein neues Vertragsangebot dar, welches Sie annehmen können oder auch nicht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.04.2005)