Im Juristen-Deutsch lautet ihre Begründung dann so: "Ein Diebstahl im Urlaub ist kein minderungsrelevanter Fehler der Reiseleistung, sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko."
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.04.2005)
Das Rauchverbot stelle weder einen Mangel noch einen Fehler der Reiseleistung dar.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.12.2001)
Die Veranstalter versuchten immer wieder die teure Insolvenzabsicherung zu umgehen, indem sie erklärten, sie böten nur eine einzelne Reiseleistung und kein komplettes Reisepaket an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)