Wer im Urlaub wegen einer falschen Auskunft des Reiseleiters seinen Rückflug verpaßt, hat Anspruch auf Schadenersatz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Kontakt mit den Verschleppten kam laut Abdulkarim über das Handy des Reiseleiters zustande.
( Quelle: Sat1 vom 29.12.2005)
Wie sich herausstellt, handelt es sich um die Schützlinge eines Reiseleiters, dem Slomke einen blauen Geldschein in die Jacke geschoben hat.
( Quelle: Die Zeit (38/1997))