Die Richter sahen hierin jedoch keinen Reisemangel, da die Einstufung auf subjektiven Erwägungen des Veranstalters basierte, die "unabhängig vom objektiven Wert der Reise sein können".
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Außerdem stellt es nach Ansicht der Richter einen Reisemangel dar, wenn nur an wenigen Tagen warmes Wasser zur Verfügung steht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)