Reisemangel

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  1. Die Richter sahen hierin jedoch keinen Reisemangel, da die Einstufung auf subjektiven Erwägungen des Veranstalters basierte, die "unabhängig vom objektiven Wert der Reise sein können". ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Außerdem stellt es nach Ansicht der Richter einen Reisemangel dar, wenn nur an wenigen Tagen warmes Wasser zur Verfügung steht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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