Wenigstens die finanziellen Verluste können durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden.
( Quelle: ZDF Heute vom 22.11.2003)
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 12 C 145/01), das einer Reiserücktrittsversicherung recht gab.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.07.2004)
Dann könnten auf den Arbeitslosen zum Beispiel Stornokosten zukommen, die weder von einer Reiserücktrittsversicherung noch vom Arbeitsamt übernommen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.07.2003)
Der Reisende ist in jedem Falle gut beraten, wenn er sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau über die Voraussetzungen der Eintrittspflicht informiert.
( Quelle: Die Welt 2001)