Der zehnte Zivilsenat des BGH erklärte eine Standardklausel in Reiseverträgen, die die Ansprüche auf einen Monat nach dem geplanten Ende der Urlaubsreise befristete, in einem am Montag veröffentlichten Urteil für unwirksam.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.06.2004)