Die Ausländerbehörden sollen den Reisezweck und die Einladungen überprüfen, gegebenenfalls das Visum verweigern.
( Quelle: Die Welt 2001)
Danach müssen Visa-Abteilungen nicht mehr Rückkehrbereitschaft, Reiseziel und Reisezweck prüfen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.02.2004)
Das Ausländergesetz schreibe nun einmal vor, in jedem einzelnen Fall Reisezweck und Rückkehrbereitschaft genau zu prüfen.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Stilvoll am Schreibpult und mit Lorgnette vor den Augen trägt der Herr von der königlich Großbritannischen-Hannoverischen Post den Reisezweck in den Paß ein: Bildung und Plaisir.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.06.2005)