Reitpferdes

  1. Da es bei einer richtigen Aufklärung über den gesundheitlichen Zustand des Reitpferdes nicht zum Kauf gekommen wäre, sind der von der Kl. gezahlte Kaufpreis und die infolge der Fehlerhaftigkeit des Tieres nutzlosen Aufwendungen zu ersetzen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)