Reklamiert hat für den ganzen deutschen Osten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Reklamiert der Kunde innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf der Ware, müsse der Händler nach dem neuen Gewährleistungsrecht beweisen, dass diese beim Verkauf fehlerfrei war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.07.2002)