Landesweite Radarmessungen der Polizei ergaben Rekordgeschwindigkeiten bis zu 120 Kilometern in der Stunde auf Straßen, wo eigentlich nur 50 Stundenkilometer erlaubt sind, sowie von 76 Kilometern bei einem Tempolimit von 30 Stundenkilometern.
( Quelle: TAZ 1990)