Bereits im November 1995 hatte er seinem damaligen Bundeskollegen Manfred Kanther empfohlen, das im Vereinsgesetz schützende Religionsprivileg zu streichen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Das Problem: Nach wie vor bewahrt das so genannte Religionsprivileg radikal-islamische Organisationen in Deutschland vor Sanktionen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Möglich wurde das Verbot religiös auftretender Vereinigungen, nachdem nach den Terroranschlägen in den USA im September 2001 das Religionsprivileg aus dem Vereinsgesetz gestrichen worden war.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 16.01.2003)