Religionsunterrichts

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  1. Die Konsequenz daraus lautet für mich: Außerhalb des Religionsunterrichts darf an staatlichen Schulen niemand, der Kinder unterrichtet oder erzieht, ein Kopftuch oder andere offensichtlich religiöse oder weltanschauliche Symbole tragen! ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2004)
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